Für die Grundkurse: Basiskurs (Junghunde), Hunde-Abitur (Fortgeschrittene), Profikurs und die Beschäftigungsgruppe (Tricktraining) berechne ich eine
Monatspauschale von 68,- €.
Das Angebot umfasst:
1x wöchentlich eine Gruppenstunde (an 44 Wochen im Jahr) *bitte Erklärung s.u. lesen
Einzeltraining mit 10% Ermäßigung
Spezialkurse wie Rückruf-Training, Leinenführigkeitskurs, Pöbelhunde-Special sind im Monatspreis inbegriffen und können anstatt der Grundkursstunde besucht werden. Es fallen keine extra Gebühren an.
Die Grundkurse (s.o.) finden in der Regel an mehreren Tagen in der Woche statt. Du kannst jede Woche frei wählen, an welchem Tagd du zur Hundeschule kommen möchtest (sofern noch Platz frei ist). Es besteht kein Anspruch auf einen festen Tag, trage dich daher bitte rechtzeitig ein, wenn du nur zu einem bestimmten Termin Zeit hast.
Spezialkurse (s.o) oder Beschäftigungskurse finden in der Regel nur an einem Termin wöchentlich statt. Wenn du diesen Kurs gebucht hast, und kannst an „deinem“ Termin einmal nicht, verfällt die Stunde, d.h. sie wird trotzdem berechnet.
Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Ruhezeit: Du kannst einmal pro 12 Monate einen Monat aussetzen, z.B. wenn du einen Urlaub geplant hast. Die Ruhezeit muss mindestens 6 Wochen im Voraus angemeldet werden. Die monatliche Gebühr ist in diesem Monat zunächst trotzdem fällig. Bei Kündiung des Abos wird dann allerdings ein gratis Monat drangehängt und somit der „Ruhezeitmonat“ erstattet.
*Erklärung zu den 44 Trainingswochen jährlich: Es findet an 44 Wochen im Jahr Training statt. D.h. die Pauschale ist auf 44 Gruppenstunden plus Extras (Spezialkurse, Spaziergang, Einzelstunde, Sprechstunde) pro Jahr berechnet. An acht Wochen im Jahr findet kein Training statt (Krankheit, Urlaub, starke Hitze, usw.). Die Monatspauschale wird dennoch fällig. Du bezahlst also auch 68,- Euro monatlich, wenn mal kein voller Monat Training stattfindet. Die acht trainingsfreien Wochen jährlich verteilen sich auf max. 2 Wochen pro Quartal. Sollte in einem Quartal mehr als zwei Wochen kein Training stattfinden, z.B. wegen längerer Krankheit oder einer Hitzeperiode, bekommst du die gezahlte Gebühr anteilig erstattet.