Wir sind anerkannte Prüfstelle- Sie können den Sachkundenachweis bei uns ablegen!
Zum 01.07.2011 wurde das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft gesetzt.
§ 3 NHundG schreibt vor, dass Hundehalter, die sich ab dem 01.07.2011 erstmals einen Hund anschaffen, eine Sachkundeprüfung ablegen müssen.
Die theoretische Sachkundeprüfung ist laut NHundG bereits vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen. Es handelt sich dabei um einen „Multiple-Choice“ Test mit Fragen aus verschiedenen Themenbereichen.
Die praktische Sachkundeprüfung muss innerhalb des ersten Jahres nach Erwerb des Hundes abgelegt werden. Hier gilt es dann diverse Prüfungssituationen verantwortungsvoll, sicher und vorausschauend zu meistern. Da es im Wesentlichen um die Überprüfung der Sachkunde des Hundehalters geht, muss die Prüfung nicht grundsätzlich mit dem eigenen Hund erfolgen (evtl. ist der eigene Hund ja auch noch zu jung).
Ausnahmeregelungen: „Wer ist von der Prüfung befreit?“:
Laut Hundegesetz gelten jedoch auch Ausnahmeregelungen für nachweislich erfahrene Hundehalter (Hundehaltung innerhalb der letzten 10 Jahre für mindestens 2 Jahre ununterbrochen und ohne Beanstandung), Tierärzte, Prüfer im Jagdhundwesen, Diensthundeführer, Blindenhundführer u.a.
Hinweis: Gemäß § 18 Abs.1 Nr.1 handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Hund ohne die erforderliche Sachkunde hält. Die Ordnungswidrikeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden.